Antrag zu Tempo 30 am Ortsausgang Richtung Edenkoben

1. März 2021

In der 16. Gemeinderatssitzung hat die CDU-Fraktion den Antrag gestellt, dass die Ortsgemeinde beim zuständigen Landesbetrieb Mobilität beantragt, dass der Tempo-30-Bereich in der Weinstraße bis Ortsausgang Edenkoben erweitert wird. Der Gemeinderat hat dem Antrag einstimmig zugestimmt.

Hintergrund

Inzwischen wurde in der Weinstraße der Bereich erweitert, in dem nur Tempo 30 erlaubt ist. Grundlage für die Festlegung des Tempo-30-Bereichs war eine Überprüfung der Lärmbelastung in der Weinstraße und Weyherer Straße durch den LBM (Landesbetrieb Mobilität). Auslöser für die Überprüfung war wiederum ein Antrag der Ortsgemeinde aus dem Jahr 2018 (Beschluss aus der 46. Sitzung des damaligen Gemeinderats). Im Ergebnis wurde allerdings leider nicht die gesamte Weinstraße mit einer Tempo-30-Begrenzung versehen: Am Ortsausging in Richtung Edenkoben verblieb ein Teilstück als Tempo-50-Bereich, da die Berechnung für dieses Teilstück keine entsprechenden Lärmwerte ergab (wie in der Weyherer Straße im Tempo-50-Bereich übrigens auch).

Antrag in der 16. Gemeinderatssitzung

Auf Basis eines Antrags der CDU-Fraktion hat der Gemeinderat nun in der 16. Gemeinderatssitzung beschlossen, dass trotzdem auch für den restlichen innerörtlichen Bereich der Weinstraße in Richtung Edenkoben noch Tempo 30 beantragt werden soll. Neben den Argumenten, die im Antrag aufgeführt sind, hat Annika Zimmermann in ihrem Vortrag zusätzlich noch darauf hingewiesen, dass auch ein permanenter Wechsel zwischen Geschwindigkeitsbeschränkungen Nachteile mit sich bringt. In der aktuellen Situation hat man auf kurzer Strecke von Edenkoben erst eine Höchstgeschwindigkeit von 100km/h, dann 70km/h, dann 50km/h und dann 30km/h, in der umgekehrten Fahrtrichtung die umgekehrte Abfolge.

Wie geht es weiter?

Als nächster Schritt wird nun ein entsprechender Antrag an das LBM gestellt. Dr. Axel Schmucker hat sich freundlicherweise bereit erklärt, einen entsprechenden Entwurf des Schreibens zu erstellen, das Ortsbürgermeister Pister dann im Namen der Ortsgemeinde an den LBM schicken kann.

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